Das max. erlaubte Seitenverhältnis ist Standardmäßig 1:5. Das bedeutet, dass die größer Kantenlänge max. 5 x so groß sein darf wie die kleinere. Ein Rahmenmaß von 250 x 1250 wäre also noch zulässig, jedoch 250 x 1300 nicht mehr.
Überschreiten die Maße das max. Seitenverhältnis, müssen „Lufttrennungen“ in Luftrichtung vorgenommen werden, in der Regel eine Halbierung der größeren Seite mit einer Trennwand. Also z.B. 250 x 650 + 250 x 650 im gemeinsamen Rahmen 250 x 1300.
Eine Trennung mit Rohrstützen ist hier nicht zulässig, denn Rohrstützen verhindern keine ungewollte Verwirbelung der Luftmassen und führen somit zu Druckverlusten. Dies kann ausschließlich durch Luftleiteinrichtungen wie z.B. mit den Leitblechen bei Bögen verhindert werden.


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